Spielgemeinschaft der Senioren

Im Jahr 1991 wurde für den SV Oberkyll eine zukunftsweisende
Entscheidung gefällt.

Die immer dünner werdende Spielerdecke des Vereins, ein Problem
das sich auch in anderen Vereinen zeigte, zwang den SVO zum Handeln.
Im Jugendfußball war schon seit 1973 kein geregelter Spielbetrieb
ohne Spielgemeinschaft mehr möglich.
Diese Tendenz veranlasste den Vorstand des SVO Maßnahmen zum
Erhalt des Spielbetriebs zu treffen.
Die Idee einer Spielgemeinschaft kam im Vorstand immer öfter auf die Tagesordnung.
Auch außerhalb des Vorstandes wird dieses Thema lebhaft und auch oft
sehr unterschiedlichen Positionen diskutiert.
Die Tatsachen aber bringen den Vorstand dazu eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Diese findet am 27.04.1991 im Vereinslokal Nickolay in Birgel statt.

Den Mitgliedern wird der Vorschlag unterbreitet eine Spielgemeinschaft
mit den Sportfreunden Gönnersdorf zu bilden.

Am 10.05.1991 wird ein SG-Vertrag zwischen dem SV Oberkyll und den Sportfreunden besiegelt.

Dieser Vertrag stellt die Eigenständigkeit der Vereine sicher, lediglich im sportlichen Sektor des Seniorenfußball geht man zusammen.

Am 04. Juli 1991 beginnt das gemeinsame Training, um dann am 18. Juli
mit der Spielgemeinschaft im Pokal zu starten.
Zusätzlich findet ein SG-Tag statt um den Mitgliedern der beiden Vereine
die Mannschaften näher zubringen.



V E R T R A G

zwischen den Vereinen

SPORTFREUNDE GöNNERSDORF 1920 e.V., GöNNERSDORF
und
SPORTVEREIN OBERKYLL e.V., LISSENDORF

wird folgender Vertrag geschlossen:

I. Bildung einer Spielgemeinschaft

Um den Fortbestand des Fußballsports in beiden Vereinen zu sichern, wird eine Senioren-Spielgemeinschaft gebildet, nachstehend "SG" genannt. Die bestehende Jugendspielgemeinschaft bleibt unberührt.


II. Vertragsbeginn und - dauer, Kündigung, Beendigung, Ausscheiden

Der Vertrag tritt am 01. Juli 1991 in Kraft und wird auf
die Dauer von 3 Jahren geschlossen, Er verlängert sich um
jeweils 1 Jahr, sofern er nicht von einer oder beiden Parteien
spätestens am 30. November des Vorjahres schriftlich
gekündigt wird.
Bei nicht fristgemäßer Ausscheiden eines Vertragspartners
zahlt dieser eine Konventionalstrafe von DM 1.000,--an den
anderen SG-Partner und verzichtet auf eventuell
erwirtschaftete Überschüsse. Bei fristgerechter Auflösung
fallen den SG-Partnern Überschüsse und Verbindlichkeiten
jeweils hälftig zu.


III. Geschäftsführung und -Finanzen

Geschäftsführer der SG sind:
Walter Schmidt, Am Kreuzbergweg 4, 5568 Daun
Tel. 06592/4906
oder dienstlich: Kölner Str. 35, 5532 Jünkerath
Tel. 06597/696
Konrad Peters, Bahnhofstr. 1, 5534 Lissendorf
Tel. 06597/4258.

Bei Ausscheiden eines Geschäftsführers hat der betroffene
Verein umgehend einen neuen Geschäftsführer zu benennen.
Es wird eine SG-Kasse eingerichtet, zu führen von dem
Geschäftsführer des Jeweils federführenden Vereins. Ferner
wird ein SG-Konto geführt,
über das die beiden SG-Geschäftsführer gemeinsam verfügen.
Die jährliche Rechnungsprüfung obliegt den Vorständen der SG-Vereine.
Geschäftsjahr ist vom 1.7. - 30.06.
Die Endabrechnung und Übertragung hat jeweils bis zum 31.07. eines Jahres
zu erfolgen.
Jeder SG-Partner zahlt auf das SG-Konto
bis zum 13.05.1991 DM 500,--
und bis zum 30.06.1991 weitere DM 2.000,-- ein.
Weitere Finanzbedarfsanforderungen
der SG-Geschäftsführung im Laufe des Geschäftsjahres
sind von den SG-Vereinen unverzüglich zu gleichen Anteilen zu erfüllen.


IV. Regulierung von Verbindlichkeiten und Kostenaufteilung

Die Geschäftsführung reguliert die Kosten für Trainer,
Mannschaftsmeldungen, Spruchkammerurteile, Trikotwäsche,
Fahrtkosten und Sonstiges.

Die Kosten für Trainer und Mannschaftsmeldungen tragen die
SG-Partner je zur Hälfte. Alle anderen Kosten tragen die
Vereine SV Oberkyll zu 55 % und Spfr. Gönnersdorf zu 45 %
Die Kostenaufteilungsregelung kann nach Ablauf des 1.
Vertragsjahres revidiert werden, muss Jedoch bis 30.03.1992
von beiden Vereinsvorständen schriftlich vereinbart und der
SG-Geschäftsführung mitgeteilt werden.


V. Federführung und Namensbezeichnung

Die Federführung im Sinne des FVR obliegt den Partnern im
jährlichen Wechsel, beginnend mit Spfr. Gönnersdorf für das
Spieljahr 1991/92. In der Namensbezeichnung der SG wird der
jeweils federführende Verein vorangestellt. Sie lautet
somit für das Spieljahr 1991/92 SG Gönnersdorf/Oberkyll.


VI. Spiel- und Trainingsbetrieb

Die SG nimmt mit 2 Mannschaften an den Meisterschafts-
spielen des FVR teil. Teilnahmen an Pokalwettbewerben,
Sportfesten und Sonderveranstaltungen bedürfen der
Absprache von Fall zu Fall in der SG-Geschäftsführung.
Heimspielorte sind im Wechsel zwischen Meisterschafts-
Vor- und Rückrunde Gönnersdorf und Birgel.
Die 1. Mannschaft trägt ihre Vorrundenheimspiele auf dem Platz
des federführenden Vereins aus, die 2. Mannschaft ihre
auf dem des SG-Partners.
Somit für 1991/1992:
Vorrunde: Rückrunde:
1. Mannschaft: Gönnersdorf Birgel
2. Mannschaft: Birgel Gönnersdorf

Es soll möglichst an jedem Spieltag ein Heimspiel statt
finden.
Jeder Verein stellt seinen Platz ordnungemäß zur Verfügung.
Dem jeweils Platzstellenden Verein obliegen sämtliche
Rechte und Pflichten des Platzvereins gemäß § 22
der FVR-Spielordnung.

Spielkleidung der 1. Mannschaft ist die des jeweils feder-
führenden Vereins, die der 2. Mannschaft die des SG-
Partners.
Jeder Verein stellt zwei Sätze Spielkleidung.

Trainingsort ist der jeweilige Spielort der 1. Mannschaft.


VII. Trainer und Betreuer

In Absprache mit den SG-Vereinsvorständen verpflichtet die
Geschäftsführung einen Trainer und im Bedarfsfalle einen
Co-Trainer. Jeder Verein soll zwei, muss jedoch mindestens
einen Mannschaftsbetreuer stellen.
VIII. Schiedsrichtergestellung

Jeder Verein stellt 2 Schiedsrichter. Erfüllt ein Partner
diese Verpflichtung nicht, zahlt er pro ihm fehlenden
Schiedsrichter
im 1. Jahr DM 400,--
im 2. Jahr DM 600,--
im 3. Jahr DM 800,--
in die SG-Kasse.


IX. Ausführungsbestimmungen

Die SG-Geschäftsführung kann in Abspreche mit den
SG-Vereinsvorständen Ausführungsbestimmungen im Rahmen
dieses Vertrages erlassen.






X. Vertragsausfertigungen

Dieser Vertrag ist in dreifacher Ausfertigung erstellt.
Je eine Ausfertigung erhalten die Vertragspartner und
der Fußballverband Rheinland e.V. (FVR).

Gönnersdorf/Lissendorf, den 10. Mai 1991

Sportfreunde Gönnersdorf 192o e.V. Sportverein Oberkyll e.V.





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