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Spielgemeinschaft der Senioren |
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Im Jahr 1991 wurde für den SV Oberkyll eine zukunftsweisende Entscheidung gefällt. Die immer dünner werdende Spielerdecke des Vereins, ein Problem das sich auch in anderen Vereinen zeigte, zwang den SVO zum Handeln. Im Jugendfußball war schon seit 1973 kein geregelter Spielbetrieb ohne Spielgemeinschaft mehr möglich. Diese Tendenz veranlasste den Vorstand des SVO Maßnahmen zum Erhalt des Spielbetriebs zu treffen. Die Idee einer Spielgemeinschaft kam im Vorstand immer öfter auf die Tagesordnung. Auch außerhalb des Vorstandes wird dieses Thema lebhaft und auch oft sehr unterschiedlichen Positionen diskutiert. Die Tatsachen aber bringen den Vorstand dazu eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese findet am 27.04.1991 im Vereinslokal Nickolay in Birgel statt.
Den Mitgliedern wird der Vorschlag unterbreitet eine Spielgemeinschaft mit den Sportfreunden Gönnersdorf zu bilden.
Am 10.05.1991 wird ein SG-Vertrag zwischen dem SV Oberkyll und den Sportfreunden besiegelt.
Dieser Vertrag stellt die Eigenständigkeit der Vereine sicher, lediglich im sportlichen Sektor des Seniorenfußball geht man zusammen. Am 04. Juli 1991 beginnt das gemeinsame Training, um dann am 18. Juli mit der Spielgemeinschaft im Pokal zu starten. Zusätzlich findet ein SG-Tag statt um den Mitgliedern der beiden Vereine die Mannschaften näher zubringen.
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V E R T R A G |
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zwischen den Vereinen
SPORTFREUNDE GöNNERSDORF 1920 e.V., GöNNERSDORF und SPORTVEREIN OBERKYLL e.V., LISSENDORF
wird folgender Vertrag geschlossen:
I. Bildung einer Spielgemeinschaft
Um den Fortbestand des Fußballsports in beiden Vereinen zu sichern, wird eine Senioren-Spielgemeinschaft gebildet, nachstehend "SG" genannt. Die bestehende Jugendspielgemeinschaft bleibt unberührt.
II. Vertragsbeginn und - dauer, Kündigung, Beendigung, Ausscheiden
Der Vertrag tritt am 01. Juli 1991 in Kraft und wird auf die Dauer von 3 Jahren geschlossen, Er verlängert sich um jeweils 1 Jahr, sofern er nicht von einer oder beiden Parteien spätestens am 30. November des Vorjahres schriftlich gekündigt wird. Bei nicht fristgemäßer Ausscheiden eines Vertragspartners zahlt dieser eine Konventionalstrafe von DM 1.000,--an den anderen SG-Partner und verzichtet auf eventuell erwirtschaftete Überschüsse. Bei fristgerechter Auflösung fallen den SG-Partnern Überschüsse und Verbindlichkeiten jeweils hälftig zu.
III. Geschäftsführung und -Finanzen
Geschäftsführer der SG sind: Walter Schmidt, Am Kreuzbergweg 4, 5568 Daun Tel. 06592/4906 oder dienstlich: Kölner Str. 35, 5532 Jünkerath Tel. 06597/696 Konrad Peters, Bahnhofstr. 1, 5534 Lissendorf Tel. 06597/4258.
Bei Ausscheiden eines Geschäftsführers hat der betroffene Verein umgehend einen neuen Geschäftsführer zu benennen. Es wird eine SG-Kasse eingerichtet, zu führen von dem Geschäftsführer des Jeweils federführenden Vereins. Ferner wird ein SG-Konto geführt, über das die beiden SG-Geschäftsführer gemeinsam verfügen. Die jährliche Rechnungsprüfung obliegt den Vorständen der SG-Vereine. Geschäftsjahr ist vom 1.7. - 30.06. Die Endabrechnung und Übertragung hat jeweils bis zum 31.07. eines Jahres zu erfolgen. Jeder SG-Partner zahlt auf das SG-Konto bis zum 13.05.1991 DM 500,-- und bis zum 30.06.1991 weitere DM 2.000,-- ein. Weitere Finanzbedarfsanforderungen der SG-Geschäftsführung im Laufe des Geschäftsjahres sind von den SG-Vereinen unverzüglich zu gleichen Anteilen zu erfüllen.
IV. Regulierung von Verbindlichkeiten und Kostenaufteilung
Die Geschäftsführung reguliert die Kosten für Trainer, Mannschaftsmeldungen, Spruchkammerurteile, Trikotwäsche, Fahrtkosten und Sonstiges.
Die Kosten für Trainer und Mannschaftsmeldungen tragen die SG-Partner je zur Hälfte. Alle anderen Kosten tragen die Vereine SV Oberkyll zu 55 % und Spfr. Gönnersdorf zu 45 % Die Kostenaufteilungsregelung kann nach Ablauf des 1. Vertragsjahres revidiert werden, muss Jedoch bis 30.03.1992 von beiden Vereinsvorständen schriftlich vereinbart und der SG-Geschäftsführung mitgeteilt werden.
V. Federführung und Namensbezeichnung
Die Federführung im Sinne des FVR obliegt den Partnern im jährlichen Wechsel, beginnend mit Spfr. Gönnersdorf für das Spieljahr 1991/92. In der Namensbezeichnung der SG wird der jeweils federführende Verein vorangestellt. Sie lautet somit für das Spieljahr 1991/92 SG Gönnersdorf/Oberkyll.
VI. Spiel- und Trainingsbetrieb
Die SG nimmt mit 2 Mannschaften an den Meisterschafts- spielen des FVR teil. Teilnahmen an Pokalwettbewerben, Sportfesten und Sonderveranstaltungen bedürfen der Absprache von Fall zu Fall in der SG-Geschäftsführung. Heimspielorte sind im Wechsel zwischen Meisterschafts- Vor- und Rückrunde Gönnersdorf und Birgel. Die 1. Mannschaft trägt ihre Vorrundenheimspiele auf dem Platz des federführenden Vereins aus, die 2. Mannschaft ihre auf dem des SG-Partners. Somit für 1991/1992: Vorrunde: Rückrunde: 1. Mannschaft: Gönnersdorf Birgel 2. Mannschaft: Birgel Gönnersdorf
Es soll möglichst an jedem Spieltag ein Heimspiel statt finden. Jeder Verein stellt seinen Platz ordnungemäß zur Verfügung. Dem jeweils Platzstellenden Verein obliegen sämtliche Rechte und Pflichten des Platzvereins gemäß § 22 der FVR-Spielordnung.
Spielkleidung der 1. Mannschaft ist die des jeweils feder- führenden Vereins, die der 2. Mannschaft die des SG- Partners. Jeder Verein stellt zwei Sätze Spielkleidung.
Trainingsort ist der jeweilige Spielort der 1. Mannschaft.
VII. Trainer und Betreuer
In Absprache mit den SG-Vereinsvorständen verpflichtet die Geschäftsführung einen Trainer und im Bedarfsfalle einen Co-Trainer. Jeder Verein soll zwei, muss jedoch mindestens einen Mannschaftsbetreuer stellen. VIII. Schiedsrichtergestellung
Jeder Verein stellt 2 Schiedsrichter. Erfüllt ein Partner diese Verpflichtung nicht, zahlt er pro ihm fehlenden Schiedsrichter im 1. Jahr DM 400,-- im 2. Jahr DM 600,-- im 3. Jahr DM 800,-- in die SG-Kasse.
IX. Ausführungsbestimmungen
Die SG-Geschäftsführung kann in Abspreche mit den SG-Vereinsvorständen Ausführungsbestimmungen im Rahmen dieses Vertrages erlassen.
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X. Vertragsausfertigungen
Dieser Vertrag ist in dreifacher Ausfertigung erstellt. Je eine Ausfertigung erhalten die Vertragspartner und der Fußballverband Rheinland e.V. (FVR).
Gönnersdorf/Lissendorf, den 10. Mai 1991
Sportfreunde Gönnersdorf 192o e.V. Sportverein Oberkyll e.V.
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